Impressum
Jano Sterzing
Krieschendorfer Straße 7
01328 Dresden
Telefon: +49 (0)15 221 708 778
E-Mail: [email protected]
Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Reiseteilnehmer und lebendigkite als Reiseveranstalter. Infolge der Beanspruchung entsprechender Leistungen, tritt lebendigkite gegenüber dem Reiseteilnehmer als Kitesurfschule oder Vermieter von Kitematerial auf.
Reiseteilnehmer
Teilnahmeberechtigt an der Reise ist jede Person, die gesundheitlich in der Lage ist, einen Camping/Off-Road-Trip für die angegebene Dauer ohne Gefahr für sich oder andere Teilnehmer mitzumachen und über ein entsprechendes Allrad-Fahrzeug verfügt. Die Reise kann lange Autofahrten, Fahren auf unbefestigten Wegen und im Sand, Aufenthalte an abgelegenen Orten ohne festinstallierte Sanitäre Anlagen bzw. örtlicher Strom-, Wasser- und ärztliche Versorgung oder Mobiltelefonnetz-Empfang sowie das Zusammentreffen mit Tieren aller Art beinhalten.
Anmeldung
Die Anmeldung bedarf der Schriftform (Internet- Anmeldeformular eingeschlossen). Gleiches gilt für den Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen.
Bezahlung
Die Anzahlung in Höhe von 50% der Gesamtkosten (Reiseteilnahme, Materialmiete, Unterricht) sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das von lebendigkite angegebene Konto zu leisten. Die Rechnung wird nach erfolgter Buchung erfasst und dem Teilnehmer zugestellt. Die Buchung ist erst mit Eingang der Anzahlung gültig. Die restlichen 50% der Gesamtkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Beginn des Kitesurftrips zu leisten.
Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung
Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt bis 30 Tage vor Reisebeginn wird 50% des Gesamtpreises (Reiseteilnahme, Materialmiete, Unterricht) einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Bei einem Rücktritt innerhalb der 29 Tage vor Reisebeginn werden 100% des Gesamtpreises in Rechnung gestellt, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird. Wird ein Ersatzteilnehmer gestellt, muss dieser bereit sein, die Reise zu den selben Konditionen zu akzeptieren, wie diese mit dem ursprünglichen Kunden vereinbart wurden.
Es erfolgt keine Rückerstattung, wenn der Reiseteilnehmer nicht zum Reiseantritt erscheint. Ferner erfolgt keine Rückerstattung, wenn der Reiseteilnehmer infolge Krankheit, Unfall oder aus anderen Gründen den Trip abbricht. Ausgenommen davon sind in begründeten Fällen, insbesondere bei Unfall oder Krankheit, die Kosten für Kitesurfunterricht.
Lebendigkite behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurückzutreten und die Reise abzusagen, sollte im Falle höherer Gewalt (Waldbrände, Überschwemmungen oder ähnliches) die Durchführung der Reise nicht möglich sein. Sind nur einzelne Gebiete betroffen, wird versucht, eine alternative Reiseroute zusammenzustellen. Muss die Reise aus Gründen höherer Gewalt abgesagt werden, werden 50% der Gesamtkosten zurückerstattet. Muss die Reise aus Gründen höherer Gewalt frühzeitig abgebrochen werden, werden 50% der Kosten für die verbleibende Zeit und die dafür gebuchten Dienstleistungen zurückerstattet. Muss die Reise infolge Krankheit oder Unfall der Reiseveranstalter unterbrochen werden, werden die Kosten für die verbleibende Zeit und die dafür gebuchten Dienstleistungen zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche bestehen nicht.
Mit Ausnahme des Kiteunterrichts, erfolgt keine Rückerstattung, falls mangels Wind oder ungünstigen Wetterbedingungen das Kiten ausfällt.
Ist die Nutzung von gemietetem Kitematerial infolge Zerstörung oder Verlust nicht möglich, werden bereits bezahlte Mietkosten für das betroffene Material und die betroffene Zeit zurückerstattet. Vorausgesetzt ist, dass die Unmöglichkeit ohne das Verschulden des Reiseteilnehmers herbeigeführt wurde.
Plan- bzw. Routenänderungen
Lebendigkite behält sich das Recht vor, aus meteorologischen Gründen kurzfristige Änderungen bezüglich Programm und Reiseroute vorzunehmen. Es wird dabei nach Möglichkeit auf die Wünsche der Teilnehmer eingegangen. Für Verspätungen aufgrund von Fahrzeugproblemen können keine Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Übernachtung auf Campingplätzen
Lebendigkite kann für die Verfügbarkeit von freien Campingplätzen nicht garantieren. Es kann sein, dass auf sogenannte Free-Campspots ausgewichen werden muss. Lebendigkite übernimmt keine Haftung für Schäden, die einem Teilnehmer während des Aufenthalts auf einem Campingplatz entstehen. Diesbezügliche Ansprüche richten sich gegen den jeweiligen Betreiber des Campingplatzes.
An- und Einreise
Die Reiseteilnehmer sind selbst verantwortlich für die Anreise nach Perth und die Einreise in Australien mit einem gültigen Visum. Für Schweizer und EU-Bürger ist die Beantragung des unentgeltlichen eVisitor Visums 651 möglich, welches den Aufenthalt von jeweils 3 Monaten während einer Gesamtdauer von einem Jahr erlaubt. Der entsprechende Visum-Antrag wird in der Regel bereits innert 24 Stunden bewilligt.
Ausrüstung/Fahrzeug
Der Teilnehmer ist selbst dafür verantwortlich, sich ein fahrtüchtiges offroad-taugliches Fahrzeug mit Allradantrieb und notwendiger Campingausrüstung für die Reise zu organisieren. Das Führen des Fahrzeuges erfolgt auf eigene Verantwortung.
Mitwirkungspflicht
Der Teilnehmer ist bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und den evtl. entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Der Konsum von Alkohol soll in dem Masse erfolgen, dass die Weiterfahrt stets gewährleistet werden kann. Die Teilnehmer nehmen Rücksicht auf andere Reiseteilnehmer und folgen den Anweisungen des Reiseveranstalters.
Kitekursteilnehmer
Teilnahmeberechtigt am Kitesurfunterricht ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Teilnahme an allen Kitesurfkursen ist die Fähigkeit, mindestens 15 Minuten im freien Wasser ohne Hilfsmittel schwimmen zu können. Bei Minderjährigen ist die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
Kitesurfunterricht
Als Kursteilnehmer akzeptieren Sie die Risiken, die mit der Ausübung des Kitesurfens verbunden ist. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass die Kitesurfing Ausbildung besondere Anforderungen an die körperliche Verfassung stellt und übernimmt das volle Risiko für seine Teilnahme am Kurs. Der Teilnehmer tritt den Unterricht nur an, wenn er körperlich dazu in der Lage ist. Lebendigkite lehnt jede Haftung im Fall eines Unfalls ab.
Bei selbst- und fremdverursachten Schäden trifft den Teilnehmer/Mieter eine Anzeigepflicht. Der Teilnehmer/Mieter verpflichtet sich, das Kitesurfmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Seemannschaft zu behandeln und zu führen. Für selbstverschuldete Schäden an der Ausrüstung und Kitesurfmaterialteilen haftet der Kursteilnehmer persönlich.
Die Unfallversicherung und die Haftpflichtversicherung gehen zu Lasten der Kursteilnehmer.
Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten. Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich körperlich nicht kitefähigem Zustand befinden, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
Kurskosten werden nur zurückerstattet falls Wetterbedingungen oder die Zerstörung bzw. der Verlust des Schulungsmaterials die Ausführung unmöglich machen oder wenn infolge eines Unfalls oder einer Krankheit die Teilnahme am Kurs unzumutbar und dadurch nicht mehr möglich ist. Selbstverschuldete vorübergehende körperliche Unfähigkeit ist davon ausgenommen.
Sollte bei gebuchten Gruppenstunden (keine Privatstunden) nur ein Schüler vor Ort sein, so wird die Kursdauer um 1/3 verkürzt.
Mieterkreis
Berechtigt zur Miete von Kitematerial ist jede Person, die weder gesundheitlich noch konditionell beeinträchtigt ist, den Kitesurfsport ohne Gefahr für sich und andere auszuüben. Voraussetzung für die Materialmiete ist ein genügendes Kitesurflevel, d.h. die zur Nutzung des Materials bestimmte Person muss beim Kitesurfen in der Lage sein, Höhe zu halten und sich sicher mit Bodydrags im Wasser in alle Richtungen bewegen können.
Materialmiete
Lebendigkite als Vermieter ist berechtigt, die Übergabe der Kitesurfausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation verfügt. Sofern sich nach Übergabe des Kitematerials eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten.
Während der Mietdauer haftet der Mieter für alle Schäden am Mietmaterial sowie für dessen Verlust. Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Für Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen, haftet der Mieter. Im Übrigen haftet der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen. Haftpflichtversicherung geht zu Lasten des Mieters.
Sorgfaltspflicht
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurfmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen.
Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders/Vermieters oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandene Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters.
Die Sicherheit und Betriebsbereitschaft von übrigem Material, dass lebendigkite den Reiseteilnehmern zur Verfügung stellt, wird durch regelmäßige Inspektionen sichergestellt.
Lebendigkite führt die Teilnehmer ausschliesslich an Orte, die der Reiseveranstalter bereits besucht und erkundet hat. Lebendigkite führt im Falle eines Notfalls ein GPS Emergency Beacon mit sich, um Nothilfe über GPS erbitten zu können.
Haftung
Als Kiteschule haftet lebendigkite für die gewissenhafte Lehrgangs- und Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials. Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen.
Der Teilnehmer ist sich den Risiken bewusst, die mit Camping und der Ausübung von Wassersport verbunden sind und trägt dafür die volle Verantwortung. Der Teilnehmer ist sich bewusst, dass in Australien im Wasser sowie auf dem Land Tiere leben, die dem Menschen Schäden mit tödlichen Folgen zuführen können. Lebendigkite übernimmt keine Haftung für Schäden, die den Teilnehmern während der Reise entstehen, insbesondere durch die Ausübung von Wassersport oder durch giftige oder gefährliche Tiere. Jegliche Aktivitäten, denen die Teilnehmer während des Trips nachgehen, erfolgen auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Nutzung von Material von lebendigkite durch die Teilnehmer erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.
Der Reiseteilnehmer ist sich bewusst, dass das Fahren auf offroad Tracks, im Sand oder auf unbefestigten Strassen Gefahren mit sich bringt. Der Reiseteilnehmer tut dies auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Der Reiseteilnehmer ist für Schäden verantwortlich, die im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeuges entstehen. Es liegt in der Verantwortung des Reiseteilnehmers, seine Fahrfähigkeit und Fahrtüchtigkeit zu beurteilen und entsprechend zu handeln. Lebendigkite lehnt jede Haftung für Schäden die im Zusammenhang mit dem Führen des Fahrzeuges oder am Fahrzeug selbst entstehen.
Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag, die Geschäftsbedingungen und sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Kreuzlingen, Thurgau.
Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine etwa ungültige Bestimmung nach Möglichkeit durch eine dem mutmaßlichen Willen entsprechende Klausel zu ersetzen.
Datenschutz und Personenbezogene Daten
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Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Zur Auskunftserteilung verwenden Sie bitte die im Impressum angegebenen Kontaktdaten.
Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher auf die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform ist hier zu finden: https://ec.europa.eu/odr. Wir weisen aber darauf hin, dass wir nicht bereit sind, uns am Streitbeilegungsverfahren im Rahmen der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform zu beteiligen. Nutzen Sie zur Kontaktaufnahme bitte unsere obige E-Mail und Telefonnummer.